1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Dr. Demuth Derisol Lackfarben GmbH & Co. KG (nachfolgend Dr. Demuth) und unseren Kunden, die Unternehmer im Sinne von § 14BGB sind, juristischen Personen des öffentlichen Rechtes und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern finden sie keine Anwendung.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Geltung dieser Geschäftsbestimmungen stimmen wir ausdrücklich zu.
1. Angebote von Dr. Demuth sind freibleibend, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben vorbehalten, soweit sie keine wesentliche Abweichung von der vertraglichen oder der üblichen Beschaffenheit darstellen.
2. Ein Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von Dr. Demuth. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit einer Leistung unverzüglich informiert; eine etwa bereits erhaltene Gegenleistung wird Dr. Demuth ggf. unverzüglich erstatten. Entsprechendes gilt für den Fall erheblicher, unvorhersehbarer und nicht von Dr. Demuth zu vertretender Betriebsstörungen und/oder Betriebsunterbrechungen.
1. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich so mit dem Kunden vereinbart worden sind. Dr. Demuth ist jedoch zur Aufschiebung und/oder Aufhebung betroffener Lieferverpflichtungen berechtigt bei Streik, Aussperrung, sonstigen Betriebsstörungen jeder Art oder nachträglich auftretenden Schwierigkeiten in der Vor- und Betriebsstoffbeschaffung, beim Versand oder Transport der Ware; es sei denn, Dr. Demuth, ihre Organe oder diejenigen Erfüllungsgehilfen, denen besondere Leitungsaufgaben übertragen sind, hätten die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Entsprechendes gilt beim Ausbleiben richtiger oder rechtzeitiger Selbstbelieferung und bei Eintritt sonstiger, behindernder Umstände, die Dr. Demuth nicht zu vertreten hat. Dr. Demuth wird in Fällen, in denen eine Verzögerung der Leistung absehbar ist, unverzüglich unter Angabe der Gründe und Bekanntgabe des voraussichtlichen Leistungszeitpunktes mitteilen, dass die Leistung nicht termingerecht erbracht werden kann.
2. Auch bei Vereinbarung einer festen Lieferzeit oder eines festen Liefertermins ist es für den Verzugseintritt erforderlich, dass uns eine angemessene Nachfrist gesetzt wird. Nach deren fruchtlosem Ablauf kann der Kunde für die Leistung oder Teilleistung zurücktreten, die bei Ablauf der Nachfrist nicht versandbereit gemeldet ist.
3. Teillieferungen sind zulässig, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht im Falle der vereinbarten Abholung durch den Kunden mit der Mitteilung der Bereitstellung an den Kunden auf diesen über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über.
5. Für die Abrechnung sind die in den Versand-Begleitpapieren angegebenen Maße, Gewichte und Mengen maßgeblich. Beanstandungen von Liefermaß, Liefergewicht und Liefermenge sind spätestens sofort bei Anlieferung nach Eingang der Ware am Bestimmungsort geltend zu machen.
1. Vereinbarte Preise verstehen sich grundsätzlich netto zzgl. der jeweiligen, gesetzlichen Mehrwertsteuer, die in einer den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Rechnung auszuweisen ist
2. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche einschließlich Ansprüchen aus Mängeln zurückzuhalten oder aufzurechnen, es sei denn, solche Gegenansprüche sind anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder gerichtlich entscheidungsreif oder entstammen demselben Vertragsverhältnis. Zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Forderungen von Dr. Demuth für die erbrachten Lieferungen und Leistungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Eine Skonto-Regelung muss ausdrücklich vereinbart sein.
4. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist ist Dr. Demuth gem. § 353 HGB berechtigt, Zinsen vom Tage der Fälligkeit an zu verlangen. Darüber hinaus ist Dr. Demuth im Verzugsfall berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Der Kunde schuldet bei Verzug mit einer Entgeltforderung außerdem einen pauschalen Schadensersatzbetrag in Höhe von 40,00 €. Dies gilt auch, wenn sich der Partner mit einer Abschlagsrechnung oder einer sonstigen Ratenzahlung in Verzug befindet. Die Pauschale in Höhe von 40,00 € ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden mit Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Zusätzlich kann Dr. Demuth bei Zahlungsverzug nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden die Erfüllung seiner Verpflichtungen bis zum Erhalt der Vergütung einstellen.
5. Beim Eintritt von Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind (z. B. Nichteinlösung eines Schecks), kann Dr. Demuth ihre sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungsziele fällig stellen und unverzügliche Zahlung verlangen. Lieferungen können von einer Zug- um- Zug-Zahlung abhängig gemacht werden.
1. Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung aller gegenseitigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden. Dies gilt auch, wenn die einzelne Forderung in laufende Rechnung aufgenommen und der Saldo anerkannt ist.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgfältig zu verwahren und auf eigene Kosten gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu versichern. Er tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hiermit im Voraus an Dr. Demuth ab. Dr. Demuth nimmt diese Abtretung an. Der Kunde ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der uns gehörenden Waren verpflichtet.
3. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller für uns vor, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Verbindet, vermischt, vermengt oder verarbeitet der Kunde die Vorbehaltsware mit anderen Waren oder bildet er sie mit anderen Waren um, so steht uns an der daraus hervorgegangenen, neuen Ware Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen Warenwerten zu. Die neue Ware gilt insoweit als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
4. Eine Veräußerung der Vorbehaltsware ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zulässig. Anderweitige Verfügungen, wie Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware, sind nicht gestattet. Sämtliche, dem Kunden hinsichtlich der Vorbehaltsware aus Weiterveräußerung oder sonstigen Rechtsgründen zustehenden Forderungen tritt der Kunde hiermit im Voraus in voller Höhe an Dr. Demuth ab. Im Falle von Miteigentum erfasst die Abtretung nur den unserem Miteigentum entsprechenden Forderungsanteil. Dr. Demuth nimmt die Abtretung hiermit an. Eine Weiterveräußerung ist nur unter Sicherstellung dieser Abtretung zulässig.
5. Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr widerruflich ermächtigt. Auf Verlangen von Dr. Demuth hat der Kunde seinen Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Dr. Demuth ist berechtigt, diese Anzeige der Abtretung jederzeit vorzunehmen, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät.
6. Die Ermächtigung des Kunden zur Verfügung über die Vorbehaltsware sowie zur Verarbeitung, Umbildung, Verbindung, Vermischung und Vermengung, ferner zur Einziehung der abgetretenen Forderungen, erlischt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, bei unberechtigten Verfügungen, bei Wechsel- und Scheckprotesten sowie dann, wenn gegen den Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt ist oder Dr. Demuth eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden bekannt wird.
7. In diesen Fällen der Nr. 6. ist Dr. Demuth berechtigt, die Vorbehaltsware ohne Rücktritt vom Vertrag sofort in Besitz zu nehmen, zu diesem Zweck den Betrieb des Kunden zu betreten, zweckdienliche Auskünfte über die Vorbehaltsware und evtl. Forderungen aus ihrer Weiterveräußerung zu verlangen sowie Einsicht in die Bücher des Kunden zu nehmen, soweit dies zur Sicherung der Rechte Dr. Demuth dient. Ein Rücktritt vom Vertrag liegt in der Übernahme nur dann, wenn Dr. Demuth dies ausdrücklich erklärt.
8. Übersteigt der Wert der Dr. Demuth gegebenen Sicherheiten die Forderungen von Dr. Demuth insgesamt um mehr als 10 %, so ist Dr. Demuth verpflichtet, die überschüssigen Sicherheiten nach billigem Ermessen und eigener Wahl freizugeben.
1. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung der von Dr. Demuth gelieferten Ware befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen betreffend die Eignung der Produkte für die von Kunden beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Diese eigene Überprüfungspflicht des Kunden gilt insbesondere für Lieferungen von Lacken, wenn nicht von Dr. Demuth bezogene Komponenten, wie Verdünner, Härter und ähnliches der Produkte von Dr. Demuth beigemischt werden. Der Kunde hat in diesen Fällen durch eine Probeverarbeitung zu prüfen, ob die gelieferten Waren für den vorgesehenen Einsatz geeignet sind. Ist der Kunde Wiederverkäufer, hat er seinen Kunden auf die Pflicht zur Probeverarbeitung in diesen Fällen ausdrücklich schriftlich hinzuweisen.
2. Eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie gilt nur dann als von Dr. Demuth übernommen, wenn Dr. Demuth deren Übernahme ausdrücklich erklärt. Sollte ein Vertragsgegenstand eine etwaig vereinbarte Beschaffenheit nicht aufweisen, so hat der Kunde die gesetzlichen Rechte wegen eines Mangels. Eine besondere Garantie, aus der sich darüber hinausgehende Rechte ergeben, wird nicht übernommen. Auch begründet eine Vereinbarung über die Beschaffenheit einer Ware nicht eine strengere Haftung als im Gesetz vorgesehen.
3. Werden Grundierungen, Zusatzlacke und sonstige Komponenten, die nicht von Dr. Demuth bezogen wurden, dem gelieferten Produkt beigemischt oder zusammen mit ihm verwendet, kann Dr. Demuth keine Mängelhaftung für die vertragliche Beschaffenheit des gelieferten Produktes übernehmen. Entsprechendes gilt für die Verarbeitung von Lacken. Dr Demuth übernimmt dafür keine Haftung.
4. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbungen von Dr. Demuth stellen keine vertragliche Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
5. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, schriftlich oder in Textform zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich 7 Tage nach Entdeckung schriftlich oder in Textform zu rügen. Bei Nichteinhaltung der Rügefrist gilt die Ware als genehmigt. Erhält Dr. Demuth keine Gelegenheit, den gerügten Mangel zu überprüfen oder nimmt der Kunde ohne die Zustimmung von Dr. Demuth ungeeignete oder unsachgemäße Änderungen an der beanstandeten Ware vor, so verliert der Kunde seine Mängelansprüche.
6. Bei nachgewiesenen Mängeln beseitigt Dr. Demuth nach eigener Wahl die Mängel kostenlos oder liefert gegen Rückgabe der beanstandeten Ware kostenfrei Ersatz. Kommt Dr. Demuth diesen Verpflichtungen nicht oder nicht vertragsgemäß innerhalb einer angemessenen Frist nach, so hat der Kunde schriftlich oder in Textform eine angemessene Frist zu setzen, innerhalb der Dr. Demuth ihren Verpflichtungen nachzukommen hat. Nach ergebnislosem Ablauf dieser Frist kann der Kunde Minderung des Preises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern, bestehen keine Mängelansprüche mit Ausnahme von Minderungsansprüchen.
7. Im Falle des Unternehmerrückgriffs (§ 445 a BGB) wird vermutet, dass zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges auf den Käufer Mängel nicht vorhanden waren, wenn der Käufer nach § 6 Ziff. 5 dieser AGB die von uns gelieferte Ware pflichtgemäß untersucht, jedoch keine Mängel angezeigt hat, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
8. Macht der Käufer Rückgriffansprüche gelten, muss er sich uns gegenüber so behandeln lassen, als habe er alle gesetzlich zulässigen vertragsrechtlichen Möglichkeiten gegenüber seinem Vertragspartner (z. B. Verweigerung der Nacherfüllung wegen Unverhältnismäßigkeit oder Beschränkung des Aufwendungsersatzes auf einen angemessenen Betrag) umgesetzt.
9. Wir sind berechtigt, Rückgriffansprüche des Käufers mit Ausnahme der Ansprüche auf Neulieferung der Ware abzulehnen, sofern wir dem Käufer für den Ausschluss seiner Rechte einen gleichwertigen Ausgleich einräumen. Für den Ersatz von Mangelfolgeschäden haften wir nach Maßgabe des nachfolgenden § 7 dieser AGB.
10. Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Übergabe der Ware am jeweiligen Bestimmungsort. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, Verletzungen von Leib, Leben oder Gesundheit, Garantie- oder Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG), insbesondere für Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit wir verursacht haben.
1. Dr. Demuth haftet unbeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Dr. Demuth, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzungen, sowie auf Arglist oder Übernahme einer Garantie beruhen.
2. Dr. Demuth haftet im Übrigen auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von Bedeutung sind (Kardinalpflichten). Dr. Demuth haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind und beschränkt auf einen max. Betrag von € 1,0 Mio. pro Schadensfall bzw. max. € 1,5 Mio. pro Jahr.
3. Die in den vorstehenden Sätzen enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Dr. Demuth betroffen ist. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung von Dr. Demuth ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
4. Schadensersatzansprüche verjähren nach einem Kalenderjahr ab Ablieferung der Sache oder Erbringung der Leistung unabhängig von einer Kenntnis des Kunden von Schadensursache und / oder Schadensverursacher. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, falls auf Seiten von Dr. Demuth grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, sowie bei einer von Dr. Demuth zu vertretenden Verletzung oder Tötung von Personen bei Garantie sowie der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).
1. Erfolgen Lieferungen nach Plänen, Zeichnungen, Modellen, analytischen Vorgaben oder sonstigen Angaben des Kunden und werden dadurch Rechte Dritter, insbesondere Schutzrechte, verletzt, so ist der Kunde verpflichtet, Dr. Demuth von diesen Ansprüchen auf erste Anforderung schuldrechtlich freizustellen und verpflichtet sich, Dr. Demuth ggf. eine liquide Sicherheit in Form einer selbstschuldnerischen, unbefristeten Bankbürgschaft zur Verfügung zu stellen.
2. An Mustern, Abbildungen und Vorschlägen sowie anderen Unterlagen behält sich Dr. Demuth sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Gegenstände und/oder Informationen dürfen nur im Zusammenhang mit den von Dr. Demuth gelieferten Waren verwendet und Dritten nicht ohne ausdrückliche, Zustimmung von Dr. Demuth zugänglich gemacht werden.
1. Hinweise, Vorschläge und Beratungen zur Verwendung der Produkte von Dr. Demuth sowie die anwendungstechnischen Beratungen von Dr. Demuth werden nach den Erfahrungen von Dr. Demuth und den von den Kunden gemachten Angaben gemacht und erbracht, ohne dass damit der Kunde von eigenen Prüfpflichten und Versuchen entbunden wird.
2. Die Prüfung und Entscheidung, ob die Ware für die beabsichtigte Anwendung, Verwendung oder Verarbeitung geeignet ist, obliegt allein dem Kunden und liegt in dessen ausschließlichen Verantwortungsbereich; es sei denn, Dr. Demuth hätte ausdrücklich eine schriftliche Garantieerklärung abgegeben. Dr. Demuth garantiert weder für die zu erzielenden Ergebnisse und Einsatzzwecke, noch übernimmt Dr. Demuth die Garantie dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
1. Erfüllungsort ist Katlenburg-Lindau soweit nicht gesetzlich ein anderer Erfüllungsort zwingend gilt.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Auslegung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Katlenburg-Lindau, soweit gesetzlich nicht zwingend ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Dies gilt auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprozess. Dr. Demuth ist jedoch berechtigt, Klage am Sitz des Kunden zu erheben.
3. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Dr. Demuth und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland in seiner jeweils aktuellen Fassung mit Ausnahme der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechtes Anwendung.
Dr. Demuth Derisol Lackfarben GmbH & Co. KG - Fassung 20.12.2017
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